Reglement und Filmanmeldung 23. FilmFestival Cottbus

 

Bis zum 1. August 2013 können Filme für die 23. Auflage des FilmFestival Cottbus eingereicht werden. Dazu senden Sie bitte eine ausgefüllte und vom Rechteinhaber unterschriebene Filmanmeldung, einen Screener des Films (DVD) sowie die weiteren erbetenen Materialien (siehe Filmanmeldung) an das FilmFestival Cottbus, Werner-Seelenbinder-Ring 44/45, 03048 Cottbus.

Definition Osteuropa


Als osteuropäischer Film im Sinne dieses Reglements gilt ein Film, dessen Produzent oder einer der Ko-Produzenten und/oder der Regisseur seinen Sitz in einem der postsozialistischen Länder Europas hat (einschließlich der ehemaligen UdSSR).

Filmanmeldung zum 23. FilmFestival Cottbus

Reglement des 23. FilmFestival Cottbus

10. Cottbuser FilmSchau 2012

 

Die Cottbuser FilmSchau versteht sich als Plattform und offene Bühne für ambitionierte Freizeit- und Hobbyfilmer sowie semiprofessionelle Filmemacher aus der Stadt Cottbus und der gesamten Region Berlin-Brandenburg. Relevant ist hierbei der angemeldete Wohnsitz des Filmemachers beziehungsweise ein filmischer Bezug zur Region. Gefragt ist jedermann, der sich mit einer Videokamera als experimentierfreudiger Filmer versucht und Ideen in bewegte Bilder umsetzt. Das Genre des Films ist frei wählbar, von Fiktion über Animation, Krimi, Komödie bis hin zur Dokumentation kann alles eingereicht werden. Eine weitere Bedingung für die Filmaufführung ist die maximale Filmlänge von 15 Minuten.

Das Formular zur Filmanmeldung finden Sier HIER.


Kontakt Cottbuser FilmSchau: Susann Trzewik, E-Mail: s.trzewik@filmfestivalcottbus.de

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