Der 35. Jahrgang des seit seiner Gründung jährlich veranstalteten FilmFestival Cottbus – Festival des osteuropäischen Films findet vom 4. bis 9. November 2025 in Cottbus statt.
Filme können auf FilmFreeway eingereicht werden.
Anmeldeschluss für alle Filmeinreichungen: 15. Juli
REGLEMENT für das 35. FilmFestival Cottbus
PROGRAMMSEKTIONEN
WETTBEWERB SPIELFILM Zugelassen sind ausschließlich nach dem 1. Januar 2024 fertiggestellte osteuropäische Spielfilme (einschließlich Dokumentar- und Experimentalfilme mit Spielfilmcharakter) aus Osteuropa und benachbarten Ländern (vgl. Territorium) ab einer Länge von 50 Minuten. Vorrangig berücksichtigt werden der erste bis fünfte Spielfilm der/des jeweiligen (Ko-)Regisseurin/Regisseurs. Die deutsche Erstaufführung ist Bedingung für die Teilnahme im Wettbewerb.
WETTBEWERB KURZFILM Die Kriterien des Wettbewerb Spielfilm gelten analog, zugelassen sind Filme mit einer Länge von bis zu maximal 30 Minuten. Die deutsche Erstaufführung ist Bedingung für die Teilnahme im Wettbewerb.
WETTBEWERB U18 JUGENDFILM Berücksichtigt werden aktuelle Spielfilme aus Osteuropa und benachbarten Ländern (vgl. Territorium) sowie Deutschland, die sich mit jugendspezifischen Sujets vorrangig an ein jugendliches Publikum wenden. Die deutschen Beiträge sollten noch keinen Kinostart im eigenen Land gehabt haben. Bei allen anderen Arbeiten werden deutsche Erstaufführungen bevorzugt.
WEITERE SEKTIONEN Unter spezifischen Aspekten werden Spezialsektionen sowie die jährlich stattfindenden Sektionen ECO EAST, SPECTRUM, HITS, HEIMAT | DOMOWNJA | DOMIZNA sowie KIDS IM KINO programmiert. Darüber hinaus können Hochschulfilme und Video-Arbeiten ins Programm aufgenommen werden. Die Auswahl dieser Arbeiten erfolgt auf Einladung. Für diese Sektionen sind auch Filme mit dokumentarischen Formen zugelassen.
Dokumentarfilme und TV-Serien werden nur auf Einladung in das Programm aufgenommen und können nicht eingereicht werden.
TERRITORIUM
Zugelassen zur Einreichung sind Spielfilme, dessen/dern Produzentin/Produzent oder einer der Ko-ProduzentInnen und/oder der RegisseurInnen seinen Sitz im östlichen Mittel- und Osteuropa (einschließlich aller Nachfolgestaaten der ehemaligen sozialistischen Länder), deren Hauptstadt in Europa lag (östliches Mitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa, Baltikum, Kaukasus, Zentralasien) sowie Finnland, Griechenland und Türkei, sowie Spielfilme aus anderen Ländern, die sich thematisch mit Aspekten beschäftigen, die einen Bezug zu diesem Territorium haben.
Anbei eine Auflistung aller Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland*, Estland, Finnland, Georgien, Griechenland, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan.
*) nur für Sektionen Wettbewerb Jugendfilm und Heimat/Domownja/Domizna mit einer verstärkten Berücksichtigung ostdeutscher Themen
FILMANMELDUNG
Physische Einreichungen (Festplatten, USB-Sticks, DVDs/BDs) werden nicht akzeptiert und berücksichtigt.
Anmeldeschluss ist der 15. Juli 2025. In Ausnahmefällen können spätere Einreichungen auf Absprache berücksichtigt werden.
Die Wettbewerbsbeiträge sollten dem Festival im Vorführformat DCP vorliegen. Dabei gelten folgende DCI-Standards: Dateiformat Motion jpeg 2000, Auflösung mindestens 2048×1080 Pixel, Farbraum XYZ, Audio 24 bit linear PCM. In anderen Sektionen sind nach Vorabsprache ebenso zugelassen: HDCAM, Blu-Ray, Beta, 35mm.
Zur verbindlichen Filmanmeldung sind einzureichen:
Bei Auswahl des Films sind folgende Materialien einzureichen:
Der/Die Einreicher*in versichert, dass er das Recht zur verbindlichen Einreichung hat oder als ermächtigter Vertreter aller Rechteinhaber handelt. Der/Die Einreicher*in versichert verbindlich, dass sämtliche zur Aufführung des Films im Festivalrahmen nötigen Rechte geklärt sind, insbesondere Musikrechte, das Recht auf das eigene Bild und die Rechte an genutzten Archivmaterialien.
Der/Die Einreicher*in haftet für eventuelle im Rahmen der Aufführung des Films beim FilmFestival Cottbus geltend gemachte Ansprüche Dritter.
FILMAUSWAHL UND NOMINIERUNG
Das Festival behält sich generell das Recht auf Zulassung von Filmen zu den Programmsektionen vor und kann in Einzelfällen gegenüber dem Reglement abweichende Entscheidungen treffen. Über die Nominierung für die Wettbewerbe entscheidet die Programmleitung des Festivals in Absprache mit Beratern oder ein Kuratoren-Team, deren Votum den jeweiligen Filmeinreichern mitgeteilt wird. Ist ein Film zur Teilnahme durch das FilmFestival Cottbus nominiert und wird dieser Nominierung seitens des Produzenten/Rechteinhabers zugestimmt, so ist diese Zustimmung nicht revidierbar.
Bei Verstößen gegen das Reglement behält sich das FilmFestival Cottbus eine Ausladung des Films vor.
TRANSPORT UND VERSICHERUNG
Für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern ist der Versand mit der Programmkoordination des FilmFestival Cottbus abzustimmen. Die Kosten für den Hinversand übernimmt die/der EinsenderIn und für den Rückversand das Festival. Alle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern müssen den Aufdruck »No commercial value – for cultural purposes only« tragen. Die Vorführkopien der ausgewählten Filme müssen bis spätestens 15. September 2025 bei u.g. Adresse eingetroffen sein. Während ihres Verbleibs in Cottbus sind die Filme mit ihrem Materialwert versichert. Sichtungs- und Werbematerialien sowie unverlangt eingereichte Filme und Materialien, die nicht diesem Reglement entsprechen, werden nicht bzw. nur auf Anfrage zu Lasten des Absenders zurückgesandt.
ONLINE SCREENINGS
Das FilmFestival Cottbus behält sich aber eine Kooperation mit einem externen Streaming-Dienstleister vor. Etwaige Verhandlungen für eine Streaming-Präsenz eingereichter Filme werden separat geführt. Dem Einreicher wird die freie Entscheidung überlassen, ob sein Film Teil des Streaming-Angebots werden soll oder nicht.
PREISE UND AUSZEICHNUNGEN (Änderungen vorbehalten)
WETTBEWERB SPIELFILM
Eine Internationale Festivaljury vergibt folgende Preise:
WETTBEWERB KURZFILM
Eine internationale Jury vergibt folgende Preise (an Regisseur*in):
U 18 WETTBEWERB JUGENDFILM
Eine Schülerjury vergibt folgenden Preis:
DARÜBER HINAUS WERDEN FOLGENDE GELDWERTE BZW: GELDPREISE VERGEBEN:
SCHLUSSBEMERKUNG
Mit der Einreichung der Filmanmeldung wird dieses Reglement des FilmFestival Cottbus anerkannt.
POSTADRESSE FÜR EINSENDUNGEN
FilmFestivalCottbus
Karl-Marx-Straße 69
03044 Cottbus
Germany